Allgemeine Geschäftsbedingungen der VEROTEX AG

Allgemeine Geschäftsbedingungen vom 08.06.2020

Soweit die Verkaufskonditionen nicht ausdrücklich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung ersichtlich sind, gelten unsere folgenden Allgemeinen Zahlungs- und Lieferungsbedingungen

1.Zahlungsweise
Die Zahlung muss innerhalb des vereinbarten Zieles per Scheck oder Überweisung erfolgen. Wechsel an Zahlungsstatt nehmen wir nicht an. Bei Zahlungsverzug sind wir vertraglich verpflichtet, diesen nach der ersten Mahnung unserem Kreditversicherer zu melden und gegebenenfalls unsere Forderung zum Einzug abzutreten.

2. Transport und Gefahr
Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart ist, erfolgt die Lieferung ab Werk Stammbach auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Wenn dieser von sich aus den Frachtführer nicht bestimmt, erfolgt dessen Wahl von unserer Seite unter gleichzeitiger Weitergabe der von uns verauslagten Kosten für Fracht plus Transportversicherung.

3. Lieferungsverzug
Evtl. Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung können vom Käufer aus nur dann geltend gemacht werden, wenn wir nach Ablauf der vereinbarten Frist ausdrücklich in Verzug gesetzt werden und eine Nachfrist von 4 Wochen schuldhaft überziehen.

4. Einteilungs- und Abnahmeverzug
Für den Fall daß das Abnahmedatum nicht präzisiert ist, werden wir den Käufer nach einer angemessenen Frist von max. 30 Tagen nach Kontraktdatum auf Einteilung und Abnahme ansprechen und behalten uns eine Rückstandrechnung über den Kontraktwert oder Rücktritt vom Vertrag bei einer Vergütung von 10% des Wertes vor.

5. Recht der Leistungsverweigerung
Situationen höherer Gewalt berechtigen uns, Kontrakterfüllung zu verschieben oder aufzuheben.

6. Mängelrügen
Beanstandungen offener Mängel müssen bei uns spätestens am 15. Tag nach Wareneingang beim Kunden, die für versteckte Mängel spätestens am 90. Tag per Fax angemeldet werden. Dazu müssen Artikel/Farbe, Chargen-No. und Rechnungsnummer gemeldet werden und wir die Möglichkeit bekommen, die Berechtigung der Beanstandung zu prüfen. Sofern die Bearbeitung einer Ware erfolgt, die bei Anwendung üblicher Sorgfaltspflicht als fehlerhaft oder nicht musterkonform erkennbar wäre, übernehmen wir keine Ersatzleistung für möglichen Ausschuss. Wir verweisen im übrigen auf unseren Toleranzenkatalog hinsichtlich Griff, Farbe, Hängeverhalten, Fehlerhäufigkeit. Der Wareneingang muss vom Kunden sofort auf etwaige Transportschäden geprüft werden. Es empfiehlt sich, die Schadensmeldung vom Frachtführer bestätigen zu lassen. Für verspätete Meldungen tritt die Versicherung nicht ein. (Hier Kurzfassung. Darüber hinaus gelten die Einheitsbestimmungen der Deutschen Textilindustrie in der Fassung vom 01.01.2020)

7. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen, einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen, künftig entstehender Forderungen, sowie Einlösung von Schecks, Eigentum des Verkäufers. Es besteht grundsätzlich verlängerter und erweiterter Eigentumsvorbehalt. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung von Vorbehaltsware ist dem Käufer nicht gestattet, es sei denn mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Verkäufers. (Hier Kurzfassung. Darüber hinaus gelten die Einheitsbestimmungen der Deutschen Textilindustrie in der Fassung vom 01.01.2020)

Wenn die Vorbehaltsware mit anderen, ebenfalls unter verlängertem Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenständen (also unter Ausschluß der Rechtsfolgen des § 950 BGB) verarbeitet wird, erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes seiner Ware zu dem des anderen Vorbehaltsgegenstandes. Der Käufer verpflichtet sich, im Falle der Zahlungseinstellung diese sofort dem Verkäufer mitzuteilen und ihm umgehend eine Aufstellung über noch vorhandene Eigentumsvorbehaltsware zukommen zu lassen inklusive der Ware oder von Anlagen, mit der die Vorbehaltsware vermischt ist.

8. Aufträge
gelten als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Dies erfolgt per Fax oder eMail spätestens am 2. Arbeitstag nach deren Eingang bei uns. Die Auftragsbestätigung enthält alle für einen Geschäftsabschluss wesentlichen Punkte mit dem ergänzenden Hinweis auf die Allgemeinen Zahlungs- und Lieferbedingungen. Sie gilt als vom Kunden auch ohne schriftliche Gegenzeichnung akzeptiert, wenn innerhalb von 2 Arbeitstagen nach dem Datum der Auftragsbestätigung kein Widerspruch von Seiten des Kunden erfolgt ist.

9. Absprachen
zwischen der VEROTEX AG und dem Kunden, die zu Änderungen in den Konditionen führen, gelten nur, wenn diese schriftlich fixiert und von beiden Geschäftspartnern abgezeichnet wurden. Im Übrigen gilt die salvatorische Klausel.

10. Gerichtsstand ist Hof/Saale.

VEROTEX AG
Fassung vom 08.06.2020


Anhang zu den "Allgemeinen Zahlungs- und Lieferbedingungen"