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VEROTEX AG Bahnhofstr. 38 • 95236 Stammbach • Tel.: 09256 / 9601-0 • Fax: 09256 / 9601-11 • info[at]verotex.de
        
 
 
1. Baustoffklasse A
(bauaufsichtliche Benennung: nicht brennbar)

Es sind mehrere Prüfungen vorgesehen:
Brennverhalten im Ofen, im Brandschacht,
Rauchdichtenbeurteilung und evtl. Toxizität

Im Augenblick kann es sich bei Produkten mit dem Einsatzziel "Sonnenschutz" der Klasse A1 und A2 nur um solche aus Glasfasern handeln. Diese sind nicht in der Angebotspalette der VEROTEX AG.

2. Baustoffklasse B
Bauaufsichtlich in die Benennungen
B1 = schwerentflammbar
B2 = normalentflammbar
B3 = leichtentflammbar
zu unterscheiden.

2.1. Das Angebot der VEROTEX AG an schwerentflammbaren Stoffen teilt sich in zwei Materialgruppen:

2.1.1. Gruppe VEROSAFE: Gewebe (u.U. auch Gewirke) aus Trevira CS, einer modifizierten Polyesterfaser mit integriertem Flammschutz

2.1.2. Polyesterstoffe, die über Beschichtungsauflagen oder Imprägnierung mit entsprechenden Chemikalien flammhemmend ausgerüstet werden.

Die Einreihung der Produktpalette aus 2.1. in die Klasse B1 setzt voraus, daß eine Prüfung nach bauaufsichtlichen Normen gemäß DIN 4102 von einer Prüfstelle vorgenommen wird, die vom DIBT zur Zertifizierung zugelassen sein muß.

3. Prüfverfahren
3.1. B1 Der Brandschachttest stellt modellhaft einen Entstehungsbrand dar (brennender Papierkorb in einer Raumecke, wobei ein begrenzter Schaden entstehen darf). Zur Prüfung werden Stoffproben mit den angrenzenden Baustoffen zu einem Plattenschlot geformt und 10 Minuten von unten mittels Gasbrenner beflammt. Von den ursprünglich 1000 mm hohen Streifen müssen mindestens 150 mm stehen bleiben. Gemessen werden außer diesen Restlängen die Hitze- und Rauchentwicklung, sowie brennendes Abtropfen oder Abfallen.

3.2. B2 Die Brennkastenprüfung simuliert die Situation, dass ein Feuerzeug über einen Zeitraum von 15 Sekunden an einen Stoff gehalten wird. Bewertungskriterien: Flammenausbreitungs-Geschwindigkeit, die in 20 Sekunden 15 cm betragen darf, sowie evtl. brennendes Abtropfen oder Abfallen.


3.1./3.2. Die Zertifizierung nach DIN 4102 B1 gilt als bestanden, wenn die Kriterien 3.1/3.2 (s.o.) erfüllt sind. Die Prüfung nach Baustoffklasse B beinhaltet nicht die auf toxische Bestandteile. Aus diesem Grunde machen wir z.B. die separate Aussage bezüglich PVC. Es ist aber anzumerken, daß zwar derzeit PVC von der Deutschen Zertifizierungsstelle Öko-Tex nicht auf die Verbotsliste für Ausstattungstextilien gesetzt wird, maßgebliche Bauplaner den Einsatz dieses Materials aber grundsätzlich ausschließen.
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